Alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Begleitpersonen und sonstige Mitarbeitende müssen in einem Umkreis von 150 Meter um die Schule eine Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske) tragen (sofern nicht eine Ausnahme nach der CoronaSchVO besteht). Diese Ausnahmen sind nur essen und trinken - keinesfalls rauchen!
Auch wenn Sie den Schulhof verlassen, gilt die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und der gesunde Menschenverstand. Es macht wenig Sinn, wenn wir im Unterricht und auf dem Schulhof die Masken nutzen und in den Pausen zu Dutzenden am Straßenrand ohne Masken und Abstand so tun, als ginge Corona uns nichts an.
Aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie führen wir den, für den 11. November 2020 geplanten Elternsprechtag nicht durch. Wir bieten stattdessen allen Erziehungsberechtigten eine telefonische Beratung an.
Aufgrund des steigenden Corona-Inzidenzwertes in Duisburg muss die Ausbildungs- und Studienmesse "Klick-dich-ein" in diesem Jahr leider ausfallen. Wir bedauern das sehr, ermutigen Sie aber, sich wegen der Ausbildungsplatzsuche oder des Studienwunsches direkt an die Unternehmen, Behörden und Hochschulen zu wenden. Wir freuen uns darauf, im nächsten Jahr zum zwanzigsten Mal die Veranstaltung wieder vor Ort ausrichten zu können.
Nach den Herbstferien ist das Tragen einer Mund-/Nasenbeckung im Unterricht wieder verbindlich. Durch das Tragen der Mund-/Nasenbedeckungen, ausreichendem Lüften und den weiteren Hygienemaßnahmen ist die Ansteckungsgefahr in der Schule äußerst gering.